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Spielplätze sind Orte, an denen Kinder sich ausprobieren und Abenteuer erleben. Für Familien bieten sie eine willkommene Möglichkeit, gemeinsam Zeit im Freien zu verbringen. Doch im Trubel entstehen immer wieder Situationen, die zu Verletzungen oder Sachschäden führen können. Ein Blick auf typische Schadensfälle hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und Spielplatzbesuche entspannter zu gestalten.
Sturzverletzungen durch defekte Spielgeräte
Spielgeräte werden täglich intensiv genutzt und sind Wind und Wetter ausgesetzt. Dadurch können sich Schäden entwickeln, die auf den ersten Blick kaum erkennbar sind: lockere Geländer an Klettertürmen, beschädigte Trittflächen, rostige Metallverbindungen, brüchige Holzteile.
Laut einer Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. (BAG) gehen jährlich rund 30.000 Spielplatzunfälle mit ärztlicher Behandlung auf fehlerhafte Geräte oder Stürze zurück. In schwereren Fällen sind Notärzte oder sogar Operationen nötig. Werden solche Schäden übersehen oder nicht rechtzeitig behoben, stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung – häufig bei Kommunen oder privaten Betreibern der Anlage. Für Eltern heißt das: Ein kurzer Blick auf den Zustand der Geräte vor dem Spielen kann viel bewirken.
Kollisionen mit Fahrrädern, Rollern oder Kindern
Viele Kinder bringen Laufrad, Roller oder Fahrrad mit auf den Spielplatz – selbst dort, wo es eigentlich Abstellflächen gibt. Besonders an engen Stellen oder rund um stark genutzte Geräte kommt es dadurch zu Zusammenstößen, zum Beispiel mit fahrenden oder abgestellten Fahrrädern, mit Scootern oder Rollern, mit Laufrädern oder schlicht mit anderen Kindern, die im Eifer des Gefechts übersehen werden.



Die Bandbreite der Folgen reicht von zerrissener Kleidung über beschädigte Brillen bis hin zu Verletzungen, die ärztlich versorgt werden müssen. Oft bleibt zunächst unklar, wer eigentlich verantwortlich ist – was zu langen Diskussionen unter den Eltern führen kann.
Sachschäden durch unbedachte Aktionen
Kinder handeln spontan und sind ganz im Spiel vertieft – und genau das führt gelegentlich zu ungewollten Sachschäden. Dazu gehören etwa: Sand, der auf Kleidung oder elektronische Geräte fliegt, tiefe Löcher, über die andere Kinder stolpern, Stöcke, die versehentlich etwas treffen oder Wasser, das über Spielsachen oder fremdes Eigentum läuft.
Kommunale Haftpflichtstatistiken zeigen: Auf Spielplätzen entstehen regelmäßig nicht nur Personenschäden, sondern auch Sachschäden – an Kleidung, Telefonen, Fahrrädern oder sogar an parkenden Autos am Rand des Geländes. Für Eltern bedeutet das: Selbst harmlose Spielsituationen können finanzielle Folgen haben, wenn etwas kaputtgeht, auch wenn es unabsichtlich passiert ist.
Verantwortung bei fremdem Eigentum
Spielplätze sind voll mit Gegenständen, die von Familie zu Familie wechseln: Bälle, Sandspielzeug, Getränkeflaschen, Picknickdecken, Kuscheltiere und vieles mehr. Viele Dinge liegen unbeaufsichtigt herum oder werden im gemeinsamen Spiel weitergegeben. Kommt es dabei zu Verletzungen oder Schäden – etwa durch einen Ball, der ein anderes Kind trifft –, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet?
Wichtig für Eltern:
- Persönliche Gegenstände können leicht kaputtgehen oder verloren werden.
- Beim gemeinsamen Spielen geraten Dinge schnell außer Sicht.
- Unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände werden zu Stolperfallen.
- Verletzungen durch Fremdgegenstände führen oft zu Haftungsfragen.
- Eltern tragen grundsätzlich die Aufsichtspflicht und damit eine mögliche finanzielle Verantwortung.
Hunde auf Spielplätzen als Risikofaktor
Obwohl auf vielen Spielplätzen Hunde verboten sind, befinden sich oft Tiere in unmittelbarer Nähe – etwa weil Verbote ignoriert werden oder weil Freilaufflächen angrenzen. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebunds werden jedes Jahr mehrere hundert Vorfälle mit Hunden auf öffentlichen Spielplätzen gemeldet, darunter Bissverletzungen, Kratzer oder Schäden durch Anspringen, verunreinigte Flächen durch Hundekot. Gerade für kleinere Kinder können Begegnungen mit Hunden verunsichernd oder gefährlich sein. Kommt es zu Verletzungen, sind rechtliche Klärungen häufig unvermeidlich – sowohl für Tierhalter als auch für betroffene Familien.
Absicherung durch private Haftpflichtversicherung
So gut Eltern aufpassen: Unvorhergesehene Vorfälle lassen sich beim Spielen nie ganz vermeiden. Kinder probieren sich aus, handeln impulsiv und sind manchmal schneller, als Erwachsene reagieren können.

Eine private Haftpflichtversicherung der AXA – sorgt in solchen Fällen für Entlastung. Sie:
- übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen
- wehrt unberechtigte Forderungen ab
- schützt finanziell, wenn beim Spielen etwas passiert
Gerade auf Spielplätzen, wo Kinder sich frei bewegen und oft außerhalb der direkten Sichtweite agieren, gibt dieser Schutz vielen Eltern ein beruhigendes Gefühl. Sie wissen: Kleine Missgeschicke müssen nicht automatisch zu großen Problemen werden.
Sicherer spielen – entspannter begleiten
Spielplätze bieten Kindern Raum für Bewegung, soziale Erfahrungen und Selbstständigkeit. Gleichzeitig fordern sie das Verantwortungsbewusstsein von Erwachsenen heraus. Mit klaren Absprachen, Aufmerksamkeit und einer guten Absicherung lassen sich viele Situationen entschärfen. Risiken ganz vermeiden? Das geht nicht – und das muss es auch nicht. Aber sie zu kennen macht jeden Spielplatzbesuch ein Stück entspannter.
Titel Foto: Beim Klettern auf dem Spielplatz entdecken Kinder spielerisch ihre Fähigkeiten – Sicherheit bleibt dabei wichtig. ©freepik.com
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